Sie befinden sich hier: StartseiteAktuelles / Nachrichtenarchiv / QgP-Meldungen 2019 / Neues Prüfverfahren und... 
25.04.19

Neues Prüfverfahren und Qualitätsberichterstattung kommt ab Oktober 2019

Durch das zweite Pflegepersonalstärkungsgesetz (PSG II) wird ab Oktober 2019 die indikatorengestützte Qualitätsberichterstattung eingeführt. Dazu wird eine Datenerhebung mittels Indikatoren für alle Bewohner_innen in den stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Diese Erhebung wird zukünftig in einem halbjährlichen Rhythmus durch die Mitarbeitenden der Einrichtungen erfolgen und an eine, noch zu etablierende Datenauswertungsstelle (DAS) elektronisch, übermittelt. Bis die Mitarbeitenden die Daten erheben können, bedarf es Anpassungen innerhalb des internen Qualitätsmanagements, um alle relevanten Informationen effizient generieren zu können und Bürokratisierung zu vermeiden.
Im Anschluss daran findet die externe Qualitätsprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) statt. Diese zweiteilige Prüfung beinhaltet eine Plausibilitätsprüfung der im Vorfeld ermittelten Indikatoren für eine ausgewählte Bewohnergruppe. Der zweite Teil wird eine Themenschwerpunktprüfung bei insgesamt neun Bewohner_innen auf Grundlage einer noch zu veröffentlichenden, veränderten Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR) sein.
Das veränderte System setzt einen Organisationsentwicklungsprozess in Gang, bei dem eine zweitägige Schulung zur Vermittlung der Inhalte des zukünftigen Systems lediglich einen Auftakt darstellt.
Das Schulungsverfahren lehnt sich im Wesentlichen an das Schneeballprinzip des Projektes EinStep zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation an. Es gibt auf Bundesebene Multiplikator_innen, die Landesmultiplikator_innen der Pflegeverbände schulen. Die Landesmultiplikator_innen wiederum werden die Projektverantwortlichen in den Einrichtungen bzw. bei den Trägern schulen. Diese Personengruppe wird dann die Schulungen für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen der stationären Pflege übernehmen.
Eine wichtige Grundlage ist, dass die Mitarbeitenden im Umgang mit dem Neuen Begutachtungsinstrument vertraut sind. Die zukünftigen Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen werden, wie bereits in den vergangenen Jahren, durch maßgeblich den pflegefachlichen Dialog mit dem/der MDK-Prüfer_in gestaltet. Dies erfordert einen weiteren Ausbau der fachlichen und persönlichen Kompetenzen der Pflegefachkräfte, die zukünftig innerhalb des Fachgesprächs die Darstellung des individuellen Pflegeprozesses (externe Qualitätsprüfung) in Abgrenzung zu den Angaben innerhalb der Datenerfassung der Qualitätsindikatoren (internes Qualitätsmanagement) nachvollziehbar darstellen müssen.